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FINE - Das neue Perfekt!

Als inhabergeführte Design- und Produktionsagentur mit über 15-jähriger Erfahrung im designorientierten Messe- und Ladenbau, versammeln wir Experten für dreidimensionales Marketing, Live-Kommunikation und Eventarchitektur und bedienen so die Schnittfläche zwischen Gestaltung und Handwerk. Wir verstehen Marken- und Kundenbedürfnisse und wählen so zielsicher und budgetconform aus dem riesigen Feld der Möglichkeiten die beste aus um das perfekte Ergebniss zu bekommen. Wir machen Marken räumlich erlebbar - auf Messen, Roadshows, am Point of Sale oder bei Events.

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geführte Telefonate
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Tassen Kaffee
15.8Tsd
verbaute Schrauben
12
glückliche Kunden
Leistungen

Systematisch individuell...

... so interpretieren wir unsere Unternehmensgene. Eine mehr als 15-jährige Erfahrung im designorientierten Messe- und Ladenbau sowie in Planung, Organisation und Ausstattungen von Events lässt uns immer die feine Balance zwischen effizienter Systemlösung und der individuell stilistischen Feinabstimmung finden.

Weil wir aus Erfahrung wissen, daß in der baulichen Umsetzung manchmal kleine Teufelchen stecken, begleiten wir unsere Projekte lückenlos persönlich en détail von der ersten Vision bis zur Bauabnahme.

Design und Konzeption: Wir setzen an, wo immer Sie auch stehen: vom gemeinsamen Brainstorming bis zur Visualisierung Ihrer konkreten Idee.

Konstruktion: Damit es am Ende so aussieht wie es gedacht war: Wir fertigen technische Zeichnungen an, planen Details und bestimmen geeignete Materialien.

Bauplanung und Projektmanagement: Termintreu und immer im Budget: Wir haben ein Plan! Und Alternativen zur Hand, falls es Änderungen gibt.

Produktion und Montage: Mehr als die Summe ihrer Teile! Wir bringen bringen unterschiedliche Gewerke zusammen, sorgen für effektive Logistik, einen kompetenten Auf- und auch wieder Abbau.

  • “ Die Kollegen von FINE denken im Detail ohne das Große und Ganze aus dem Blick zu verlieren. Das ist für uns und unsere Kunden ein unschlagbarer Vorteil. ”

    Hendrik Eibisch /cubicworx

  • “ FINE spricht Klartext und überträgt unsere Wünsche 1:1 in die Realität - das macht die Zusammenarbeit nicht nur angenehm sondern auch sehr effizient. ”

    Samo Darian / relations

  • “ Wir arbeiten sehr gerne mit FINE zusammen, da sie für jedes Projekt 110% brennen und dabei immer flexibel bleiben. ”

    Konstantin Schlüter / Promptus

  • “ FINE ergänzt unser Agentur-Portfolio perfekt und ist auch bei komplexen Projekten ein sehr zuverlässiger Partner. ”

    Uwe Schmidt / Torpedo Leipzig

Alle Projekte Messe Retail Eventarchitektur Innenausstattung
Kontakt

Digital oder Analog. Ihr Weg zu uns.

+49 341 392812790
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Montagen und Teilmontagen, die durch die FINE GmbH oder eine von uns beauftragte Firma durchgeführt werden.

Es bedarf im Einzelfall keines gesonderten Verweises auf die Bedingungen. Spätestens mit Annahme des offiziellen Angebots bzw. erfolgter Auftragsbestätigung gelten unsere AGBs als angenommen und gelten weiterhin auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner, welche unseren AGB entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich und unabhängig von der Formulierung der Klausel in den AGB des Geschäftspartners zu der Wirksamkeit seiner Bedingungen ab. Eines ausdrücklichen Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Die Preisangebote werden in EURO angegeben und sind, wenn nicht anders erwähnt, Netto-Preise ohne eingerechnete Mehrwertsteuer.

Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen sowie jegliche Nebenabreden und Abänderungen sind erst aufgrund unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Jegliche Nebenabreden und Abänderungen bedürfen einer schriftlichen Fixierung und einer entsprechenden Anpassung bzw. Korrektur der erfolgten Offerte.

Telefonisch besprochene Geschäfte und sonstige Abmachungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gegebenenfalls ebenso einer Korrektur unseres Leistungsangebots. Als zugesichert gelten Eigenschaften und besondere Wünsche des Bestellers nur, wenn diese Zusicherung ausdrücklich und in schriftlicher Form erfolgt sowie mit einer Überarbeitung und Anpassung des Angebots einhergegangen ist.

Bei Kunden, mit denen wir nicht in dauernder Geschäftsverbindung stehen, berechtigt uns der Erhalt einer uns nicht genügenden Auskunft bzw. eine ungenügende Zuarbeit, welche Voraussetzung für eine professionelle Erfüllung des Vertrages ist, vom Vertragsabschluss zurückzutreten, ohne dass dem Besteller daraus irgendwelche Rechte oder Ansprüche uns gegenüber zustehen.

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Ausführungsmöglichkeit, Kosten und Ausführungszeit verbindlich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Wir erstellen ferner unsere Angebote nach den zur Verfügung gestellten Angaben des Kunden (Maße, Gewichte, etc.), für deren Richtigkeit die FINE GmbH nicht haftet.

3. Unterlagen und Zeichnungen

Zum Angebot gehörende Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Renderings und Zeichnungen oder Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Für die Ausführungen sind die o.g. Angebotsunterlagen insofern nicht verbindlich, als Änderungen der Gestaltung, der Konstruktion sowie auch der Maße und Gewichte vorbehalten bleiben.

Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen behalten wir uns vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Preise gelten als Festpreise, sofern zwischen Auftragserteilung und Ausführung keine Material- und Lohnsteigerungen eintreten.

Über die nachzuweisenden Subunternehmerarbeiten berechnen wir ein Honorar; der Auftragnehmer haftet nicht bei Vermittlung dieser Arbeiten.

Die Rechnungssumme ist wie folgt zur Zahlung fällig: 50% der Auftragssumme bei Empfang unserer Auftragsbestätigung, 50% der Auftragssumme bei Abschluss der Arbeiten jeweils innerhalb von 14 Tagen.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder uns nach Vertragsabschluss bekanntwerdende Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers berechtigen uns außerdem, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft, es sei denn, es liegen ein rechtskräftiges Urteil oder eine schriftliche Vereinbarung hierzu vor.

5. Pflichten des Bestellers

Für eine professionelle Umsetzung des Auftrages bedarf es der zuverlässigen Unterstützung durch und Kommunikation mit dem Kunden. Der Besteller verpflichtet sich, vorgegebene Fristen, welche von uns für die Abgabe von Druckdaten, Angaben zu Energiebedarf, Konstruktionsvorstellungen und allen weiteren mit dem Auftrag zusammenhängenden Zuarbeiten, einzuhalten und dabei bestmögliche Informationen, Daten etc. zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns vor, bei unzureichender, die Qualität unserer Arbeit mindernder Information und Mitarbeit vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche entstehen, oder etwaige, durch Verzögerung und mangelnde Kooperation entstandene Mehrkosten in unserem Angebot zu Lasten des Kunden nachzukalkulieren.

Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen, sofern die FINE GmbH nicht ausdrücklich diese Verpflichtung übernommen hat:

Anschlüsse für Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser und Telefon (sofern benötigt)
Weitere messeimmanente Kosten, wie z.B. die Einlagerung von Leergut oder Gebühren aller Art von Messegesellschaften, Abfertigungsorganen, Zollbehörden u.Ä.
Logistikkosten für die Anlieferung von Exponaten u.Ä.
Eine geeignete Versicherung zur Wahrung und Sicherung unseres Eigentums

Für die Montagearbeiten erforderliche Exponate, soweit sie vom Besteller gestellt werden, müssen sich rechtzeitig zur Ausführung an Ort und Stelle befinden. Alle Vorarbeiten an den Exponaten müssen vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die Bearbeitung ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

Verzögert sich die Aufstellung durch nicht von uns vertretene Umstände auf der Baustelle, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen der Aufsteller zu tragen. Dieses gilt insbesondere auch dann, wenn sich bei der Aufstellung der Anlagen Schwierigkeiten dadurch ergeben, dass Konstruktionsänderungen an der Anlage vorgenommen werden müssen, die der Aufsteller nicht zu vertreten hat und die in dem Angebot bzw. in den Zeichnungen nicht berücksichtigt worden sind.

6. Montage / Lieferung und Leistung

Der Termin für die Standübergabe muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Wenn unangemessene Verzögerungen eintreten, muss uns der Besteller eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach deren Ablauf hat der Besteller das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Leistung fällig und die Montage bis zum Fristablauf noch nicht als begonnen gemeldet worden ist.

Der Besteller kann Teilmontagen oder sonstige Teilleistungen nicht zurückweisen, es sei denn, diese sind für ihn nachweisbar nicht von Interesse. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt, Transportverzug, Betriebsstörungen, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Mängel oder verspätete Lieferungen von Rohmaterialien und dergleichen entbinden uns von der Einhaltung der Montagezeit. Sind derartige Fälle erheblich, so haben wir die Befugnis, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller irgendwelche Ansprüche hat.

Eine Verschiebung der Montagezeit kann auch stattfinden, wenn der Besteller vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Zahlungen aus einem etwaigen früheren Geschäft noch ausstehen. In derartigen Fällen sind wir außerdem befugt, nach Inverzugsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.

7. Mängel

Mit der Beendigung der Montage und Aufstellungsarbeiten gilt die Leistung als bedingungsgemäß erbracht.

Mängelrügen müssen sofort nach Beendigung der Montage und Aufstellungsarbeiten bei uns eingehen. Bei von uns in diesem Fall als mangelhaft anerkannten Montagen werden die Mängel von uns beseitigt bzw. der Minderwert von uns ersetzt. Ausgesprochene Mängelrügen berechtigen den Kunden jedoch nicht zur Zurückhaltung der fälligen Rechnungsbeträge.

Natürliche Abnutzung, fehlerhafte Montage oder Aufstellung durch den Besteller oder Dritte, unsachgemäße Beanspruchung bzw. Belastung, ungeeigneter Untergrund und sonstige Einflüsse aller Art, sofern sie nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind, sind nicht als Mängel anzusehen.

Andere und weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere auch als Ersatz unmittelbar oder mittelbarer Schäden, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Ausschluss sonstiger Ansprüche

Die Haftung der FINE GmbH für sonstige Ansprüche wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Bauelemente und sonstigen Beistellungen für die Montage- und Aufstellungsarbeiten bleiben bis zur völligen Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen.

Während der Dauer des Eigentumsrechtes trägt der Besteller die Gefahr und Sorgfaltspflicht und hat den Liefergegenstand, falls erforderlich, gegen Transport-, Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Die Bearbeitung oder Verarbeitung noch in unserem Eigentum stehender Gegenstände erfolgt stets in unserem Auftrag bzw. mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.

Für den Fall, dass durch die Verbindung mit anderen Gegenständen Eigentum oder Miteigentum des Bestellers an dem neuen Gegenstand entsteht, überträgt der Besteller diese Eigentumsrechte schon jetzt an uns; er verwahrt den Gegenstand für uns in kaufmännischer Sorgfalt.

Wird ein in unserem Eigentum stehender Gegenstand vom Besteller veräußert oder aufgrund eines anderen Rechtsgeschäftes zum Eigentum an einen Dritten übertragen, so tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch aus diesem Vertrag bis zum Eingang aller Zahlungen des Dritten an uns ab.

Der Besteller darf – solange der Eigentumsvorbehalt besteht – die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Im Falle kreditweiser Veräußerung der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, gleich in welchem Zustand, geht sicherheitshalber die dem Besteller zustehende Forderung auf uns über. Es besteht die Berechtigung, den Dritten von der Abtretung zu dem Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen, in dem der Besteller in Zahlungsverzug ist oder seine verminderte Kredit- oder Zahlungsfähigkeit eingetreten ist.

Die Gefahr während der Dauer des Eigentumsrechtes trägt der Besteller.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Forderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

10. Dokumentation

Der Kunde räumt uns die Möglichkeit ein, abgeschlossen Aufbauten und Projekte mit Fokus auf unsere erbrachte Leistung für die Verwertung in unseren Marketingaktivitäten (z.B. Präsentation auf der Website) anhand von Foto und Film zu dokumentieren.

Die Rechte am hierbei entstandenen Dokumentationsmaterial liegen vollumfänglich bei der FINE GmbH.

11. Recht auf Rücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (siehe Beispiele in Ziffer 6), welche die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt des Auftrages erheblich verändern oder auf unsere Firma einwirken sowie für den Fall nachträglich sich heraus stellenden Unvermögens oder der tatsächlichen Unmöglichkeit der Ausführung steht uns das Recht zu, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als wir zur Erfüllung nicht in der Lage sind. Ansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktrittes sind ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist – soweit die Vertragsparteien Vollkaufleute sind – Leipzig.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – soweit die Vertragspartner Vollkaufleute sind oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat – Leipzig.

12. Verbindlichkeiten des Vertrages

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen, einschließlich aller die unwirksamen Bestimmungen bedingenden Abschnitte, verbindlich.